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Ihre Gesundheit ist unsere gemeinsame Investition
Abrechnung und Zahlungs modalitäten
Transparente Informationen zur Abrechnung fĂźr gesetzlich und privat versicherte Patienten
In meiner Praxis lege ich groĂen Wert auf Transparenz und eine faire Abrechnung. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu den Zahlungsmodalitäten, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind. Damit Sie sich in Bezug auf die Abrechnung sicher fĂźhlen, erhalten Sie klare Hinweise zu Zuzahlungen, Behandlungszeiten und den entsprechenden Vereinbarungen. Sollte es noch offene Fragen geben, stehe ich Ihnen gerne zur VerfĂźgung.

Gesetzlich Versicherte Patienten
Alle ärztlich ausgestellten Heilmittelverordungen werden im Anschluss der Behandlung mit der Krankenkasse abgerechnet. Kinder sind bis zum 18. Lebensjahr von allen Zuzahlungen befreit. Erwachsene mßssen fßr jede Verordnung 10⏠plus 10% des Rezeptwertes entrichten.
HINWEISÂ
Um eine gewissen Qualität zu ermĂśglichen, arbeite ich in einem halbstĂźndigen Rhythmus. Die GKV bezahlt lediglich 15-20 Minuten. Darum ist es in meiner Praxis eine Voraussetzung, dass ihr Arzt eine Doppelbehandlung fĂźr allgemeine Physiotherapie verordnet.Â
KG ZNS Kinder-Behandlungen werden generell mit 30 Minuten honoriert.

Privatversicherte / Beihilfepatienten
Vor jeder ersten Behandlung wird in der Praxis ein Behandlungsvertrag mit einer GebĂźhrenvereinbarung unterzeichnet.
Ich erlaube mir fĂźr meine Arbeit einen 1,5 â bis 2,2-fachen Satz zu entrichten. Da die Beihilfe Beamten lediglich 50-80% der Heilmittel der Kosten Ăźbernimmt , sichern  Beamte sich mit einer privaten Zusatzversicherung diese prozentuale LĂźcke ab. Auch gesetzlich Versicherte sind zu Zuzahlungen verpflichtet.